Allgemeine Geschäftsbedingungen für Renderings und Animationen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von elbküchen, Hilke Kwasnicki, Iserbarg 5c, 22559 Hamburg, nachfolgend elbküchen genannt, sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, zwischen elbküchen und deren Auftraggebern im Bereich Renderings, Animationen, und fotorealistische Darstellungen, sofern kein separater Planungsvertrag abgeschlossen wurde.
Mit Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Auftrages oder der Annahme eines Angebotes, gelten diese AGB als angenommen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene AGB verwendet, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen oder diesen entgegenstehend.
Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn elbküchen hierzu schriftlich zugestimmt hat. elbküchen ist berechtigt, diese AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.
2. Angebote und Gültigkeit unserer Angebote
Unser Angebot versteht sich freibleibend und ist nicht verbindlich in Leistungen, die nicht definiert sind jedoch mit dem Produkt zusammenhängen können. elbküchen kann nicht haftbar gemacht werden für Leistungen/Beschaffenheit, die nicht genau beschrieben oder aufgeführt wurden.
Die Gültigkeit des Angebotes beträgt 14 Werktage, ab Angebotsdatum.
3. Beauftragung
Eine Beauftragung von elbküchen bedarf stets der schriftlichen Form seitens des Auftraggebers, in Form eines unterschriebenen Angebotes oder in Form einer eindeutigen Bestellung per E-Mail.
Falls keine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt, gilt der Auftrag auch mit mündlicher Zusage bzw. einvernehmlichem Beginn der Arbeiten am Projekt als erteilt.
4. Leistungen
Inbegriffen sind sämtliche Vorarbeiten, Berechnungen, Besprechungstermine und Datenübermittlungen – sofern nicht anders angeboten und vertraglich vereinbart.
elbküchen ist nicht verantwortlich für Projekt- oder Inhaltsänderungen, die durch eine dritte Partei oder den Auftraggeber nach Projektbeginn verursacht werden bzw. zur Zeit des Angebotes elbküchen nicht bekannt waren. Inhaltliche Projektänderungen jeglicher Art nach der Auftragsvergabe können zu Verzögerungen bzgl. der Abgabe, zu Mehrkosten und Nachträgen führen.
Verzögerungen, die durch zu späte oder nicht gelieferte Daten entstehen bzw. durch verspätete Freigaben seitens des Auftraggebers oder dritter Parteien entstehen können, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Produktionszeitraumes und können zur Verzögerung der Abgabe führen.
Sofern dies der Fall ist, wird elbküchen die Verzögerung dem Auftraggeber zeitnah anzeigen und den Umfang sowie ggf. entstehende Mehrkosten darlegen.
elbküchen ist nicht verantwortlich für inhaltliche Unterschiede zwischen den gelieferten Ergebnissen auf Basis eines Planungstandes und dem späteren realen Erscheinungsbild eines Projektes.
Ausdrucke und Datentransfer an Dritte werden ggf. gesondert abgerechnet.
5. Projektverlauf
elbküchen wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen und kann den Auftrag auch – komplett oder teilweise – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist elbküchen hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.
Der Projektverlauf gliedert sich in 3 Phasen:
a) Modellierung
b) Szeneneinrichtung/Texturierung/Rendering
c) Postwork (Bildbearbeitung, Bildmontage, etc.)
Der Auftraggeber erhält an bis zu zwei geeigneten Zeitpunkten im Prozess einen Zwischenstand des Arbeitsergebnisses zur Stellungnahme (Abnahme). Die Kommentare des Auftraggeber werden dann im weiteren Ablauf eingearbeitet soweit es der Arbeitsfortschritt noch zulässt.
elbküchen liefert Ergebnisse und Visualisierungen basierend auf einen terminlich festgelegten Planungsstand. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird der gelieferte Planungsstand bei Projektbeginn als definitiver Stand angenommen.
elbküchen behält sich vor, für mehrere Auftraggeber zu arbeiten. Eine Diskretion und Geheimhaltung wird garantiert.
6. Lieferung, Abgabe und Gewährleistung
Die Daten werden dem Auftraggeber zum vereinbarten Termin und in der vereinbarten Qualität (Format/Bildauflösung) per E-Mail und/oder Download zur Verfügung gestellt.
Alle Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
Im Fall eines Mangels steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch elbküchen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von elbküchen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Preisminderung zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.
7. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Publikation
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt. Arbeitsergebnisse dürfen somit, soweit nicht anders vereinbart, weltweit, uneingeschränkt und unbefristet in Ihrer Originalform seitens des Auftraggeber kopiert und publiziert werden. Dies bedarf nicht der Rücksprache mit elbküchen.
Beansprucht der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht, so ist dies gesondert zu vereinbaren.
elbküchen behält sich in jedem Fall das einfache Nutzungsrecht vor, um das produzierte Material für Werbung in eigener Sache uneingeschränkt einzusetzen. Die Arbeitsergebnisse werden erst nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber veröffentlicht. Eine Rücksprache ist nicht erforderlich, wenn Verfahrensergebnisse anderweitig bereits öffentlich gemacht wurden.
Falls durch eine gesonderte Regelung Inhalte bzw. Arbeitsergebnisse unter eine befristete oder nicht befristete Geheimhaltung fallen oder durch anderweitige vereinbarte Regelungen der schriftlichen Erlaubnis des Auftraggebers bedürfen, ist dies im Vorfeld von Seiten des Auftraggeber zu benennen.
Jede Veränderung des Bildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der elbküchen. Ausgenommen sind Veränderungen in Bildgröße, Tonwert- und allgemeine Farbanpassungen. Es ist nicht erlaubt, Teile oder Ausschnitte der Bilder weiter zu verwenden.
8. Eigentum der 3D-Daten
Sämtliche von elbküchen produzierten 3D-Daten, Texturen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben ausdrücklich Eigentum von elbküchen.
Wünscht der Auftraggeber einer Herausgabe der Daten, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Die herausgegeben Daten dürfen nicht ohne Einwilligung von elbküchen vom Auftraggeber verändert oder verwertet werden.
elbküchen wird die Projektdaten und Arbeitsergebnisse ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche zu.
9. Haftung
Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von im Auftrag hergestellten 3D-Modellen und Bildern haftet elbküchen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jede Haftung ist auf die kostenlose Wiederholung der Arbeitsergebnisse (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, haftet elbküchen nicht.
10. Vergütung
Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird, ist die vereinbarte Vergütung bei Lieferung des Bildmaterials fällig. Werden mehrere Bilder, Bildserien oder entwurfsbegleitende Visualisierungsprozesse in Teilen abgenommen, so können Teilvergütungen bei Lieferung der Teillieferungen vereinbart werden. Eine genaue Definition der Höhe der Teilvergütungen und der Zahlungsziele sind im Vorfeld mit dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu vereinbaren.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich des bei Zahlung geltenden Mehrwertsteuersatzes sowie sonstiger bei Zahlung entstehender Steuern oder Gebühren.
Das volle Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung der Arbeitsergebnisse unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht elbküchen mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zu.
11. Schlussbestimmung
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Beauftragung / Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von elbküchen als Gerichtsstand vereinbart.
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Alle aufgeführten Punkte können im gegenseitigen Einverständnis jederzeit in schriftlicher Form abgeändert werden.
Rissen, 01.01.2021